Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – das sollten Sie wissen
Sie haben eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten? Dann sind Sie nicht allein – und sollten jetzt umsichtig, aber zügig handeln. Denn markenrechtliche Abmahnungen sind rechtlich wirksam, setzen aber auch Fristen unter Druck und enthalten häufig weitreichende Forderungen.
Wir erklären Ihnen, was eine solche Abmahnung bedeutet, wann eine Markenverletzung wirklich vorliegt – und wie wir Ihnen helfen können, überzogene Ansprüche abzuwehren oder kostspielige Fehler zu vermeiden.
Was ist eine Markenabmahnung?
Eine Abmahnung ist ein rechtliches Schreiben, mit dem ein Markeninhaber (oder sein Anwalt) Sie auffordert, eine bestimmte Nutzung einer Bezeichnung einzustellen – weil er sie als Verstoß gegen sein Markenrecht ansieht.
Typischerweise enthält eine solche Abmahnung:
Beschreibung der Verletzung
eine detaillierte Beschreibung der angeblichen Markenverletzung
Unterlassungserklärung
die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
Kurze Fristen
kurze Fristen (oft 7 Tage oder weniger)
Kostenerstattung
sowie Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche
Achtung:
Selbst wenn Sie überzeugt sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollten Sie nicht untätig bleiben – sonst drohen Gerichtsverfahren mit hohen Kosten.
Wann liegt wirklich eine Markenverletzung vor?
Eine Markenverletzung liegt nur dann vor, wenn Sie ohne Erlaubnis ein Zeichen benutzen, das mit einer geschützten Marke verwechselbar ähnlich oder identisch ist – und zwar für gleichartige oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
In vielen Fällen ist eine Abmahnung überzogen oder gar unberechtigt. Beispielsweise:
- wenn Ihre Bezeichnung keine markenmäßige Benutzung darstellt
- wenn ein ausreichender Abstand zur geschützten Marke besteht
- oder wenn Sie selbst ältere Rechte an Ihrer Bezeichnung haben
Wir prüfen jeden Fall individuell – auch mit Blick auf eine mögliche Schutzschranke oder Erschöpfung.
Unterlassungserklärung – ja oder nein?
Viele Abmahnungen enthalten bereits einen vorformulierten Unterlassungsvertrag. Dieser ist rechtlich bindend und beinhaltet meist eine Vertragsstrafe für Wiederholungsfälle.
Wir empfehlen: Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
Denn:
- Der Inhalt ist oft zu weit gefasst
- eine Vertragsstrafe kann schnell 5.000 € oder mehr betragen
- und Sie riskieren auch bei kleinsten Folgehandlungen hohe Zusatzkosten
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob und wie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.
Was kostet eine Markenabmahnung?
Die Abmahnkosten richten sich nach dem Streitwert – im Markenrecht oft 50.000 € oder mehr. Daraus können Anwaltskosten von 1.500 € bis 2.500 € resultieren – zuzüglich Schadensersatzforderungen.
Gute Nachricht:
In vielen Fällen lassen sich diese Forderungen abwehren oder reduzieren, wenn man sich fachkundig verteidigt.
Unsere Hilfe bei Markenabmahnung – schnell, klar, professionell
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihre Abmahnung in kurzer Zeit – oft noch am selben Werktag – und zeigen Ihnen die sinnvollste und wirtschaftlichste Reaktion.
Fundierte Ersteinschätzung
(kostenlos und unverbindlich)
Transparente Pauschalangebote
Keine versteckten Kosten
Persönliche Betreuung
durch einen erfahrenen Anwalt
Laden Sie Ihre Abmahnung direkt hoch oder rufen Sie uns an – wir kümmern uns.
Sofortige Hilfe bei Markenabmahnung
Lassen Sie sich nicht von einer Abmahnung unter Druck setzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
- Prüfung noch am selben Werktag
- Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
- Transparente Festpreise
- Über 15 Jahre Erfahrung im Markenrecht
