Zum Hauptinhalt springen
B2.LEGAL Logo
Dringend: Handeln Sie schnell bei Markenabmahnungen

Markenabmahnung erhalten? Was Sie jetzt tun müssen

Eine Markenabmahnung ist kein Grund zur Panik, aber schnelles und richtiges Handeln ist entscheidend. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie richtig reagieren und teure Fehler vermeiden.

Sofortmaßnahmen bei Markenabmahnung

Diese 5 Schritte sollten Sie innerhalb der ersten 24 Stunden nach Erhalt einer Abmahnung befolgen:

1

Ruhe bewahren

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Eine Abmahnung ist zunächst nur eine Behauptung, die geprüft werden muss.

2

Frist notieren

Markieren Sie die gesetzte Frist deutlich in Ihrem Kalender. Meist haben Sie 1-2 Wochen Zeit für eine Reaktion.

3

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie niemals die beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Diese ist meist übermäßig weit gefasst.

4

Anwalt kontaktieren

Wenden Sie sich innerhalb von 24-48 Stunden an einen spezialisierten Fachanwalt für Markenrecht.

5

Unterlagen sammeln

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Produktfotos, Werbematerialien, eigene Markenrechte, Verkaufsbelege etc.

Nicht ignorieren!

Das Ignorieren einer Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage führen - mit deutlich höheren Kosten.

Wie wir Ihre Abmahnung prüfen

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen systematisch alle rechtlichen Aspekte:

Berechtigung der Abmahnung

Ist die abgemahnte Marke überhaupt schutzfähig? Besteht tatsächlich Verwechslungsgefahr? Liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Schutzumfang der Marke

Für welche Waren und Dienstleistungen ist die Marke eingetragen? Deckt der Schutzbereich Ihre Tätigkeit ab?

Verjährung und Verwirkung

Ist die Abmahnung möglicherweise verjährt? Hat der Markeninhaber seine Rechte durch Duldung verwirkt?

Kostenprüfung

  • Sind die Anwaltskosten angemessen?
  • Wurde der richtige Streitwert angesetzt?
  • Sind Auslagen berechtigt?

Strategieentwicklung

  • Vollständige Zurückweisung möglich?
  • Modifizierte Unterlassungserklärung?
  • Kostenreduzierung durchsetzbar?

Häufige Abmahnfallen im E-Commerce

Diese Bereiche sind besonders abmahngefährdet - hier sollten Sie besonders vorsichtig sein:

Produktbezeichnungen

Verwendung fremder Markennamen in Produkttiteln, auch als "kompatibel zu..." oder "passend für..."

Produktfotos

Verwendung von Herstellerfotos ohne Erlaubnis oder Fotos mit sichtbaren fremden Markenlogos

Keywords & SEO

Verwendung fremder Marken als Keywords in Google Ads oder in Meta-Tags der Website

Markenimitationen

Verkauf von Produkten, die bekannten Marken ähneln oder als "Replica" beworben werden

Parallelimporte

Verkauf von Originalprodukten ohne Autorisierung des Markeninhabers in Deutschland

Domain-Namen

Registrierung von Domains, die fremde Marken enthalten oder diesen ähnlich sind

Markenabmahnung erhalten? Handeln Sie jetzt!

Jede Stunde zählt bei einer Markenabmahnung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung und professionelle Hilfe.

  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Markenrecht
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz
  • Regelmäßige Mandatierung durch Kanzleien, Agenturen und Unternehmen

Kostenlose Erstberatung

oder hierher ziehen

PNG, JPG, GIF bis zu 10MB